Ab 01.04.2013: Änderungen in der StVO

Auf Autofahrer werden in wenigen Tagen einige Neuerungen zukommen. Die Änderung der StVO zum 01.04.2013 bringt  die Erhöhung der Bußgelder u.a. für Falschparken und Fahren im Dunkeln ohne  Licht mit sich. Desweiteren werden neue Verkehrsschilder eingeführt, die langfristig zum Abbau des „ deutschen Schilderwalds“  führen sollen.

Hier die wichtigsten Neuerungen der StVO:

– Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe wird teurer: bis 30 Minuten kostet es 10 Euro, bis eine Stunde 15 Euro, wer länger als zwei Stunden überzieht muss 20 Euro
zahlen und ab drei Stunden werden 25 Euro fällig.

– Parken im Fußgängerbereich oder anderen Verbotszonen: Erhöhung des Bußgeldes auf 25 Euro für Pkw, Lkw ab 3,5 t werden mit 75 Euro deutlich höher bestraft.

– Parken auf Radwegen: bis zu einer Stunde werden 20 Euro fällig, darüber hinaus 30 Euro.

– Unvorsichtiges Aussteigen aus dem Auto: soweit Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden, müssen 20 Euro Strafe gezahlt werden.

– Bei Dunkelheit ohne Licht fahren: Erhöhung des Bußgeldes auf 20 Euro; das gleiche gilt für das Fahren mit verdreckten oder schneebedeckten Scheinwerfern und
Rücklichtern.

– Einfahren in eine Einbahnstraße oder Kreisverkehr in falscher Richtung: ein Bußgeld von 25 Euro ist das Mindestmaß; soweit durch das Verhalten jemand gefährdet wird oder gibt es dabei eine Sachbeschädigung, werden 30 oder 35 Euro fällig.

Desweiteren trägt die Gesetzesänderung zur Geschlechterdebatte bei. Die Vorschriften sind „an das Erfordernis der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ angepasst. So wurde aus „Fußgängern“ die Formulierung „zu Fuß Gehende“ und „Fahrzeugführer“ sind nun „Fahrzeugführende“.

Mitgeteilt von:

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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