BAG: AGB-Kontrolle auch bei mündlichem Arbeitsvertrag

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass auch mündliche Absprachen zum Arbeitsvertrag der sogenannten AGB-Kontrolle unterliegen können.

In dem zugrundliegenden Fall hatten die Parteien über eine Absprache zur pauschalen Abgeltung von Überstunden gestritten. Das BAG sah in der mündlich getroffenen Abrede, wonach in der monatlichen Vergütung die ersten zwanzig Überstunden mitabgegolten sein sollten, keinen Verstoß gegen das AGB-Gesetz. Diese Regelung sei nämlich weder überraschend, noch intransparent.

Quelle: BAG, 16.05.2012, Az: 5 AZR 331/11