Betriebsvereinbarungen dürfen Altersgrenze für Vertragsbeendigung vereinbaren

Der Gesamtbetriebsrat und der Arbeitgeber dürfen laut BAG in einer
Gesamtbetriebsvereinbarung eine Altersgrenze bestimmen, mit der das
Arbeitsverhältnis der individuellen Arbeitnehmer grundsätzlich enden soll.
Dabei dürfe die Grenze sich am Regelalter der gesetzlichen Rentenversicherung
orientieren (Urt. v. 05.03.2013, Az. 1 AZR 417/12), denn dann seien die Grundsätze von Recht und Billigkeit (§ 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz) gewahrt.

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

-Fachanwalt für Familienrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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