Blankounterschrift beim Notar: späteres Testament unwirksam

Eine Erblasserin hatte einen Notar zu sich nach Hause gebeten und diesem Ausführungen zu ihrem letzten Willen gemacht. Der Notar fertigte umfangreiche Notizen und ließ sich ein leeres Stück Papier unterschreiben. Später fertigte er in seiner Kanzlei das Testament aus und fügte das Blatt mit der Unterschrift bei.

Das OLG Hamm erklärte dieses Testament für unwirksam. Nach Ansicht der Richter habe sich aus der Urkunde des Notars nicht festzustellen lassen, für welche Erklärung die Erblasserin die Verantwortung übernehmen wollte.

Quelle: OLG Hamm; 13.7.2000; Az. 15 W 107/00