Arbeitsrecht: keine traurigen Smileys im Arbeitszeugnis

Ein Ergotherapeut verlangte von seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis. Nachdem die beiden sich erst nach mehreren Abfassungen auf einen angemessenen Inhalt einigen konnten, unterzeichnete der Arbeitgeber die Endfassung des Zeugnisses. Der ehemalige Arbeitnehmer bemängelte jedoch, dass sich im ersten Buchstaben der Unterschrift zwei Punkte und darunter ein nach unten gezogener Haken befänden, die bei genauerem Hinsehen aussähen …

Einsatzwagen falsch betankt: fristlose Kündigung

Eine Rettungsassisstentin betankte einen Diesel-Notarztwagen mit Benzin und wurde daraufhin fristlos gekündigt, vom Dienst freigestellt und bekam auch kein Gehalt mehr. Sie hatte durch ihren Arbeitgeber vorher bereits sieben Abmahnungen erhalten. Vor Gericht wurde vor allem die Frage diskutiert, ob die Frau das Fahrzeug vorsätzlich, fahrlässig oder versehentlich falsch betankt hatte. Die Parteien einigten sich schließlich darauf, dass der entstandene …

Arbeitsrecht: keine Anspruch auf Dankesformel

Beschäftigte, die aus dem Unternehmen ausscheiden, wünschen sich regelmäßig positive Zeugnisse, um im weiteren Berufsleben gut voranzukommen. Dazu gehört für die meisten auch ein Schlusssatz, der das Bedauern des Arbeitsgebers über den Verlust des ausscheidenden Arbeitnehmers betont. Nach der neuen Rechtsprechung des BAG müssen diese Schlusssätze jedoch keine Dankesworte oder guten Wünsche beinhalten (9 AZR 227/11). Mit dieser Entscheidung wies …

Schadensersatzanspruch bei schlechtem Zeugnis?

Die schmale Gradwanderung bei Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann zu so manchem Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen. So soll das Zeugnis zwar wahrheitsgemäß ausfallen, jedoch muss es auch wohlwollend sein und den Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindern. Wenn jetzt ein Bewerber wegen eines fehlenden oder schlechten Zeugnisses seines früheren Arbeitsgebers abgelehnt wird, kann sich dieser schadensersatzpflichtig machen. Das …

Vereinbarte Formulierungen für ein Zeugnis sind nicht vollstreckungsfähig

Ein Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestimmte Formulierungen im Zeugnis kann nach einer neuen Entscheidung des Sächsischen LAG (Beschluss vom 06.08.2012 Aktenzeichen: 4 Ta 170/12) nicht per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Im entschiedenen Fall einigten sich die Parteien vergleichsweise auf ein „wohlwollendes Zeugnis“ für den Arbeitnehmer, das seiner „weiteren beruflichen Entwicklung dienlich“ sein sollte. Das nach mehreren Aufforderungen ausgestellte Zeugnis …

Arbeitgeber trägt Beweislast für nur befriedigende Leistungen des Arbeitnehmers

Arbeitgeber sind nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 26.10.2012, Aktenzeichen: 28 Ca 18230/11) dazu verpflichtet, alle Tatsachen, die eine nur befriedigende Beurteilung des Arbeitgebers rechtfertigen, darzulegen und zu beweisen. Im entschiedenen Fall klagte eine ehemalige Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber auf Korrektur ihres Arbeitszeugnisses, da sie eine bessere Beurteilung für angemessen hielt. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Der …

BAG: kein Anspruch auf bestimmte Schlussformel im Zeugnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Zeugniserteilung keinen Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel hat. Hier der Originaltext der Pressemitteilung: Pressemitteilung Nr. 86/12 Arbeitszeugnis – kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für …

Schlechtes Zeugnis: Anspruch auf Schadensersatz?

Gerade wenn die Parteien eines Arbeitsverhältnisses in Unfrieden auseinandergegangen sind, geben Arbeitgebern den Arbeitnehmern gerne noch einige “Nettigkeiten” in Form des Zeugnisses mit. Dies kann jedoch problematisch und unter Umständen sogar teuer werden, wenn nämlich der Zeugnisinhalt und insbesondere die Beurteilung des Arbeitnehmers nicht den Tatsachen entsprechen. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit dem entsprechenden Zeugnis bei einem neuen Arbeitgeber und …

Abschlussformel ist Zeugnisinhalt

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Abschlussformel “Für die weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute” zum Zeugnisinhalt gehört, wenn sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich darauf verständigt haben, dass dem Arbeitnehmer ein Zeugnis erteilt wird, welches “dem beruflichen Fortkommen förderlich ist”. Die Richter führen in diesem Zusammenhang aus, dass ein Zeugnis nach ihrer Auffassung dem …