Chef beleidigt und bedroht: 3000 Euro Abfindung

Die Bedrohung des eigenen Chefs mit den Worten „ich hau Dir vor die Fresse“ und die Androhung von Prügel rechtfertigen selbst dann eine Kündigung, wenn der drohende Mitarbeiter bereits 25 Jahre im Betrieb angestellt war (Vergleich vom 08.05.2013; Az.: 7 Sa 1821/12).

In dem vom LAG Düsseldorf entschiedenen Fall äußerte sich der Mitarbeiter, der bereits ein viertel Jahrhundert im gleichen Unternehmen beschäftigt wurde, wie folgt: „Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal“.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.

Der Arbeitnehmer behauptete, mehrmals durch seinen Vorgesetzten provoziert worden zu sein, unter anderem mit Aussagen wie „hau mich doch, trau Dich, ich mach Euch alle fertig, ihr seid ja so hässliche Vögel“.

Das Arbeitsverhältnis wurde trotz der Kündigung von beiden Seiten fortgesetzt, jedoch kündigte der Arbeitgeber drei Monate später wegen Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und seinem unmittelbaren Vorgesetzte erneut fristlos.

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschied in erster Instanz, dass die erste Kündigung rechtmäßig war. So sei in der Aussage des Arbeitnehmers eine in strafrechtlicher Hinsicht relevante Drohung zu sehen, die eine fristlose Kündigung rechtfertige. Eine Provozierung konnte das Gericht nicht feststellen.

In der zweiten Instanz endete das Verfahren für den Arbeitnehmer deutlich günstiger. Hier schloss er mit dem Arbeitgeber einen Vergleich, in dem ihm 3000 € Abfindung im Gegenzug für die Zustimmung zur Kündigung zugebilligt wurden.

Rechtsanwalt Nils von Bergner

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