Die häufigsten Rechtsirrtümer zur Scheidung – Teil 5

Großeltern haben kein Recht auf Umgang mit den Enkeln

Das Umgangsrecht regelt nicht nur den Umgang der Eltern mit dem Kind. § 1685 BGB bestimmt, dass auch Großeltern und Geschwister Anspruch auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Auch das Kind selbst kann einen Anspruch auf Umgang mit den Geschwistern oder Großeltern geltend machen.

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