Die häufigsten Rechtsirrtümer zur Scheidung – Teil 7

Ein Versöhnungsversuch beendet die Trennung

Nach deutschem Recht gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Eheleute ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben (Zerrüttungsprinzip). Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag gestellt werden. Eine Trennung kann dabei räumlich durch Auszug eines Ehepartners, aber auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen (Trennung von Tisch und Bett). Unternehmen die Eheleute während der Trennungsphase einen Versöhnungsversuch, dann führt dies nicht automatisch zu einer Beendigung der Trennungsphase. Grundsätzlich sollen die Eheleute durch solche Versöhnungsversuche nämlich gerade feststellen können, ob die Ehe gescheitert ist oder nicht. Dauert eine solcher Versuch indes länger, dann kann dies ein Indiz dafür sein, dass die Eheleute sich dazu entschlossen haben, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen. In der Rechtsprechung wird die Grenze überwiegend bei einem Zeitraum von 2 Monaten gezogen. Auch mehrere kurze und erfolglose Versöhnungsversuch können insoweit unschädlich sein und nicht zu einer Neuberechnung der Trennungszeit führen.

In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass die Parteien später eine andere Wahrnehmung haben, ob eine Versöhnung erfolgreich war oder nicht. Im Einzelfall muss daher stets der Familienrichter die Umstände bewerten.

Rechtsanwalt Ali Özkan
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