EGMR: Kündigung wegen privater Internetnutzung unwirksam

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass die Kündigung eines Angestellten wegen der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz rechtswidrig ist. Geklagt hatte ein Rumäne, der aus diesem Grunde von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war. Die kleine Kammer des Gerichts hatte die Klage des Arbeitnehmers noch abgewiesen, auf dessen Berufung gab ihm die große Kammer des Gerichtshofs jedoch Recht. Die Richter stellten fest, dass die Überwachung der elektronischen Kommunikation am Arbeitsplatz eine Verletzung der Privatsphäre des Arbeitnehmers darstelle.

Das Urteil dürfte große Signalwirkung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auch in Deutschland kann die unerlaubte private Internetnutzung am Arbeitsplatz eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Allerdings hat auch das Bundesarbeitsgericht in jüngeren Entscheidungen die Messlatte für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte (z.B. bei der Videoüberwachung oder dem Einsatz von Privatdetektiven) immer höher gelegt. Erst kürzlich hat es entschieden, dass Spähsoftware auf dem Rechner eines Angestellten nur dann zum Einsatz kommen dürfe, wenn es den begründeten Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen schweren Verstoßes gegen die vertraglichen Pflichten gebe.