Erbfall

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Im Erbfall ist für die Betroffenen häufig unklar, ob und in welchem Umfange sie erbrechtliche Ansprüche geltend machen können.

Der erste Schritt der anwaltlichen Beratung besteht deshalb darin, die Erbenstellung zu ermitteln. Greift die gesetzliche Erbfolge, oder besteht der Vorrang einer testamentarischen Regelung? Gibt es ein Testament, ist dieses auf seine Rechtswirksamkeit hin zu überprüfen.

Ist die Erbenstellung erst einmal geklärt, gilt es den Nachlass zu bestimmen. Dies ist nicht selten kompliziert, da sich die Nachlassgegenstände und Vermögenswerte oft im Besitz einer anderen Person befinden.

Diese ist dann zunächst auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, um die Nachlass vollständig ermitteln zu können. Schließlich sind bezifferbare Erbansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich Ihrer Ansprüche auf Auskunft, Erbe, Vermächtnis, oder Pflichtteil. Wir kümmern uns um die Erbauseinandersetzung und vertreten Sie in erforderlichen gerichtlichen Verfahren.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Erbfällen mit Auslandsbezug, da es in den erbrechtlichen Vorschriften der verschiedenen Staaten zum Teil erhebliche Abweichungen gibt.

In diesen Fällen ist vorweg zu klären, welches Recht zur Anwendung kommt und in welchem Staat einzelne Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können.