Können sich die Eheleute sich nicht einigen, wer im Falle der Trennung oder der Scheidung die Ehewohnung nutzen- und wer ausziehen soll bzw. wie die Wohnung aufgeteilt werden soll, entscheidet auf Antrag das Familiengericht. Diese Verfahren werden oft mit großer Härte geführt, da ein Wohnungswechsel nicht nur als Verlust des bisherigen Lebensmittelpunktes eine große emotionale- sondern meist auch eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet.