Mediation

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Unter Mediation versteht man ein außergerichtliches Verfahren, in dem die Beteiligten freiwillig unter Mitwirkung eines neutralen Vermittlers eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts erarbeiten. Sie stammt aus den USA, wo sie bereits seit den 70er Jahren praktiziert wird und schwappte dann nach Deutschland über. Nicht nur im rechtlichen Bereich, auch bei Gruppenkonflikten innerhalb eines Betriebes oder in Schulen kommt sie inzwischen zum Einsatz.

Immer mehr Rechtsanwälte bieten in Deutschland – neben Vertretern anderer beratender Berufe – seit den 90er Jahren Ehepaaren in einer Trennungs- oder Scheidungssituation ihre Dienste als Mediator an. Sie durchlaufen dafür eine 90-stündige Ausbildung, damit sie den Titel „Mediator“ tragen dürfen. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern überwachen dies. Dass die Mediation (auch) im rechtlichen Bereich stark zugenommen hat, liegt nicht zuletzt an dem 2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (MedG), in dem besonders auf die einvernehmliche Beilegung des Konflikts sowie die Neutralität des Mediators  hingewiesen werden. Zur Umsetzung des MedG wurden Mediationsklauseln in mehrere Verfahrensordnungen, darunter auch in das Familienverfahrensgesetz (FamFG) eingeführt. So müssen die Parteien eines familienrechtlichen Verfahrens mitteilen, ob sie bereits einen Mediationsversuch unternommen haben und wenn nicht, warum nicht. Im Bereich der Scheidung und in Kindschaftssachen kann das Familiengericht seit 2009 anordnen, dass die Ehepaare an einen Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Die durch eine Mediation zwischen den Eheleuten erarbeiteten einvernehmlichen Regelungen haben gegenüber den gerichtlich ausgeurteilten Entscheidungen viele Vorteile: Sie ersparen dem Ehepaar ein nervenzehrendes, zeitaufwändiges- und oft auch teures streitiges Scheidungsverfahren und verschlechtern damit ihr Verhältnis nach der Scheidung nicht noch zusätzlich, was insbesondere minderjährigen Kindern, die ohnehin von jeder Scheidung besonders betroffen sind, zugute kommt.

Mediation ist weder eine Psychotherapie der in Trennung oder Scheidung befindlichen Eheleute noch eine Maßnahme, bei der der eine Ehepartner auf Kosten des anderen allein seine Interessen durchsetzen kann. Sie erfordert vielmehr  Kommunikations- und Kompromissbereitschaft beider Partner, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Mediation bei Trennung und Scheidung kann alle Themen behandeln, die bei einer streitigen Auseinandersetzung Themen eines familienrechtlichen Scheidungsverfahrens sind: Sorge- und Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Aufteilung des Vermögens/Zugewinn sowie Ehewohnung und Hausrat. Eine Mediation verläuft in mehreren Sitzungen vom Erstgespräch über die Informationssammlung hin zur Problembearbeitung und schließlich der Erarbeitung einer einvernehmlichen Regelung aller zuvor streitigen Punkte. Diese unter Mitwirkung des Mediators erarbeiten Regelungen werden in eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen. Sie muss dann als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung im Scheidungstermin vom Gericht protokolliert – oder, je nach getroffener Regelung, vom Notar beurkundet werden, um wirksam zu werden. Notarielle Beurkundung ist zwingend vorgesehen bei einer Güterstandswahl (z.B. Vereinbarung der Gütertrennung), Regelungen zum Zugewinn und Versorgungsausgleich, zur Belastung oder Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen, Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden und bei Vereinbarungen, welches Recht angewendet werden soll, wenn ein ausländischer Ehepartner beteiligt ist.