Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Unterhalt

Kindesunterhalt

Der Elternteil, der das Kind im Falle einer Trennung nicht selbst betreut, muss an den anderen Elternteil Kindesunterhalt zahlen. Nichteheliche Kinder sind dabei ehelichen Kindern gleich gestellt. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich dabei üblicherweise nach der Düsseldorfer Tabelle.

Betreuungsunterhalt der Mutter

Die Mutter eines nichtehelichen Kindes hat gegenüber dem Kindsvater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Danach ist ein etwaiger weiterer Betreuungsunterhalt an die Umstände des Einzelfalls geknüpft. In der Praxis wird in der Regel ein gestufter Übergang von einer Teilzeit- zur Vollzeiterwerbstätigkeit für zumutbar gehalten. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den Kindsvater ist vorrangig vor Unterhaltsansprüchen der Mutter gegen ihre Eltern.
Für alle weiteren Lebensbereiche gelten im Falle einer Trennung zivilrechtliche Vorschriften. Im Einzelnen bedeutet das für