Vaterschaftsfeststellung

Wenn die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist, noch ein Mann seine Vaterschaft anerkannt hat, ist das Kind zunächst im Rechtssinne vaterlos. In diesem Fall kann entweder die Mutter oder das Kind gegen den in wahrscheinlichen biologischen Vater oder letzterer gegen das Kind beim Familiengericht eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft erheben. Das Gericht stellt die Vaterschaft nur fest, wenn das Kind tatsächlich biologisch vom vermeintlichen Vater abstammt. Das ist von Amts wegen aufzuklären. Mittlerweile sind diesbezügliche Beweisprobleme, die früher auftraten, durch die modernen DNA-Analyseverfahren nahezu ausgeschlossen. Die positive Feststellung oder auch der Ausschluss einer Vaterschaft wird damit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von fast 100 Prozent erreicht. Eines Rückgriffs auf die gesetzliche Vermutung, dass derjenige der Vater sei, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat, bedarf es daher kaum noch.