Die lesbische Klägerin war in einem katholischen Kindergarten als Erzieherin beschäftigt. Während sie in Elternzeit war, wurde ihr gekündigt. Die Begründung der Kirche: ihre Beziehung verstoße gegen die Grundsätze der katholischen Sittenlehre. Hiergegen ging die Erzieherin gerichtlich vor und schloss nun einen Vergleich mit der
Arbeitgeberin ab.
Der Vergleich sehe laut des Bistums Augsburg vor, dass die Frau die Auflösung ihres Arbeitsvertrages akzeptiere und im Gegenzug dafür eine Abfindung erhalte. Deren Höhe wurde nicht bekanntgegeben.
Der Lesben- und Schwulenverband hielt den Vergleich für einen Ausweichmanöver, da die katholische Kirche sich vor einer öffentlichen Diskussion über die Kündigungspraxis gegenüber homosexuellen Mitarbeitern scheue.
Vor dem Vergleich entschied das Augsburger Verwaltungsgericht, dass die Kirche der lesbischen Erzieherin nicht während der Elternzeit außerordentlich kündigen durfte. Durch den nunmehr geschlossenen Vergleich hat die Kirche die Beendigung des Arbeitsverhältnisses letztlich doch erreicht.
Mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
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