Gekündigt, was tun? Folge 3

Formfehler prüfen – wer hat die Kündigung ausgesprochen?

Einem Kündigungsschreiben muss zu entnehmen sein, wer die Kündigung eigentlich ausspricht. Häufig stimmen Aussteller und der im Anstellungsvertrag bezeichnete Arbeitgeber nicht überein. Dies wird in der Regel daran liegen, dass es seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu einem Rechtsformwechsel gekommen ist. D.h., dass der Arbeitgeber zum Beispiel aus einer GmbH & Co. KG eine Gmbh oder AG gemacht hat, oder dass er schlicht die Firma gewechselt hat (zb. Meyer GmbH statt vormals Müller GmbH). Denkbar ist auch, dass das Unternehmen veräußert wurde und es deshalb zu einem Namenswechsel gekommen ist.

In solchen Fällen wird ein erfahrener Anwalt aus Gründen der Rechtssicherheit immer alle in Frage kommenden Firmen bzw. Arbeitgeber verklagen. Im Kündigungsschutzverfahren stellt sich dann in aller Regel schnell heraus, wer Arbeitgeber ist und die Kündigung ausgesprochen hat.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

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