Handy-GPS am Steuer ebenfalls verboten

bild57

Momentan werden Gerichte nahezu überflutet von Fällen unerlaubter Handynutzung am Steuer. Verboten wurden bereits Telefonieren, SMS schreiben, auf die Uhr gucken und ähnliches.

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm befasst sich mit der Nutzung des Smartphones als Navigationshilfe während der Fahrt.

OLG: auch Abrufen von Navigationsdaten ist unerlaubte Nutzung

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer zu einer Geldbuße in Höhe von 40 € verurteilt wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Hiergegen legte der Mann Rechtsbeschwerde ein, scheiterte hiermit jedoch vor dem OLG Hamm (Beschl. v. 15.01.2015; Az.: 1 RBs 232/14). Eine verbotswidrige Nutzung liege laut der Richter gem. § 23 Abs. 1a StVO bereits dann vor, wenn das Gerät bestimmungsgemäß gebraucht werde. Dazu gehöre auch das Abrufen von Navigationsdaten.

Sinn der Vorschrift sei nämlich, dass gewährleistet werde, dass der Autofahrer beide Hände frei habe zur Ausführung der vorrangigen „Fahraufgabe“.