Kann ein Brief ein Testament darstellen?

Der letzte Wille eines Erblassers muss in einer schriftlichen Erklärung unzweifelhaft zum Ausdruck kommen. Das Landgericht München entschied bereits im Jahre 2000, dass auch ein Brief ein Testament darstellen kann, sofern in diesem zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Erblasser über seinen letzten Willen verfügen wollte. In dem betreffenden Fall sprachen die gesamten Umstände dafür, auch weil der Erblasser den Brief in einem Umschlag aufbewahrte, der die Aufschrift “Testament” trug.

Quelle: LG München, 31.1.2000, Az: 16 T 1213/00