Kündigung trotz Gehaltserhöhung wirksam

Innerhalb von nur fünf Monaten bekam ein Mitarbeiter erst eine beträchtliche
Gehaltserhöhung und wurde dann betriebsbedingt gekündigt. Ursprünglich wollte der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines bisherigen Unternehmens annehmen. Nachdem der Arbeitgeber ihn als „besten“ Angestellten bezeichnete und ihm sogar eine Gehaltserhöhung von 500 € pro Monat anbot, trat eben jener Arbeitnehmer die neue Stelle nicht an. Nur kurze Zeit später würde ihm dann betriebsbedingt gekündigt, wogegen er klagte.

In der ersten Instanz wurde dem Arbeitgeber Recht gegeben, woraufhin der Arbeitnehmer vor das LAG Köln zog und beanstandete, die Vorinstanz habe ignoriert, dass der Arbeitgeber mit seinem Verhalten gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße.

Auch das LAG entschied allerdings zum Nachteil des Gekündigten (Urteil
vom 28.09.2012 Aktenzeichen: 4 Sa 569/12). Der Betrieb sei zu klein für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes, aber auch die Anwendung des Grundsatbzes von Treu und Glauben könne keine andere Betrachtungsweise rechtfertigen.

Eine Kündigung könne demnach nur dann wegen Treu und Glauben nichtig sein, wenn sie aus nicht in § 1 KSchG genannten Gründen gegen diesen Grundsatz verstoße.

Das vorliegende Verhalten des Arbeitgebers könne laut dem LAG Köln bewertet werden wie die Abwerbung eines Arbeitnehmers von einem anderen Arbeitgeber. So habe der Gekündigte hier durchaus die Möglichkeit gehabt, mit dem Beklagten eine
Vereinbarung darüber zu treffen, dass – im Gegenzug für die Ablehnung des neues
Job-Angebots – eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers für eine
bestimmte Zeit ausgeschlossen werde. Der Kläger habe sich jedoch mit der
Gehaltserhöhung begnügt, so dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht
angenommen werden könne.

Quelle: LAG Köln, 28.09.2012, Az: 4 Sa 569/12

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

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