LG Hamburg: Unfallflucht keine Obliegenheitsverletzung gegenüber Versicherer

In einem Verfahren hatte sich das Landgericht Hamburg mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Autofahrerin durch das Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitsverletzung gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer beging. Der Versicherer hatte den Unfallschaden ersetzt und gerichtlich Erstattung in Höhe von 2000 Euro von der Fahrerin verlangt.

Die Fahrerin hatte ein fremdes Fahrzeug beim Ausparken beschädigt, ihre vollständigen Daten schriftlich hinterlassen und war dann weggefahren. Ihr Mann hatte zudem Fotos von den Beschädigungen gemacht.

Nach Ansicht der Hamburger Richter hat die Fahrerin nicht gegen ihre Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen, da sie umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen ergriffen habe. Strafrechtlich dürfte die Sache anders zu beurteilen sein, da die Fahrerin vor dem Entfernen von Unfallort offensichtlich nicht die erforderliche Wartepflicht eingehalten hat.

Quelle: Landgericht Hamburg, 18.07.2011, Az: 331 S 71/10