Massentlassung bei Goodgames Studios – Aufhebung oder doch Kündigung?  

neourban hipster office desktop

Die neueste Entlassungswelle bei den Goodgames Studios soll ca. 300 Mitarbeiter durch alle Abteilungen hindurch betreffen. Es wird berichtet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zunächst Angebote für den Abschluss von Aufhebungsverträgen macht. Hier stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, ob sie das Angebot annehmen oder es auf eine Kündigung ankommen und den Rechtsweg beschreiten sollen. Lohnt sich eine Klage? Wann ist der Kampf um den Arbeitsplatz sinnvoll?

Der Arbeitsplatz ist existenziell. Die wenigsten sind auf eine plötzliche Massenentlassung vorbereitet. Gerade bei Berufsanfängern mit kurzer Betriebszugehörigkeit ist die Abfindung kein wichtiger finanzieller Faktor, da ein längeres Auskommen damit nicht möglich ist. Ältere Mitarbeiter könnten durch die Entlassung den Anschluss an den Arbeitsmarkt verlieren.

Goodgames wird sich bei den Kündigungen vermutlich auf betriebsbedingte Gründe berufen wollen. Massenentlassungen sind dabei das letzte Mittel zu dem ein Arbeitgeber greifen darf, um wirtschaftliche Verluste zu kompensieren. Macht der Arbeitgeber betriebsbedingte Gründe geltend, muss er in einem Kündigungsschutzprozess in der Regel umfangreich zu seiner unternehmerischen Entscheidung vortragen. Er muss insbesondere darlegen, welche Arbeitsplätze weggefallen sind, und wie die dort bislang verrichteten Tätigkeiten anderweitig verteilt werden. Unter Umständen muss auch darlegen, dass er ein Konzept zur Sanierung hat, welches sich nicht nur in personellen Einsparungen erschöpft.

Zudem muss der Arbeitgeber eine rechtswirksame Sozialauswahl zwischen den zu kündigenden Mitarbeitern treffen. Das bedeutet, dass er Vergleichsgruppen bildet und abwägt, welche Mitarbeiter weniger schützenswert sind. Hier passieren in der Praxis nicht selten Fehler, die die Sozialauswahl und damit die Kündigung unwirksam werden lassen. Gerade wenn keine Betriebsstilllegung erfolgt, und das Unternehmen größtenteils unverändert fortgeführt werden soll, lassen sich hier meist bessere Abfindungen erzielen, als vorher angeboten worden ist. Im besten Fall bleibt der Arbeitsplatz erhalten und der Arbeitgeber muss ggf. das Gehalt für die Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung nachzahlen.

Gerade ein zahlungskräftiger Arbeitgeber legt für etwaige Prozesse und damit zusammenhängende Kosten, wie etwa höhere Abfindungszahlungen, planvoll Geld zur Seite. Die Klage ist jedenfalls für diejenigen sinnvoll, die an ihrem Arbeitsplatz unbedingt festhalten möchte. Gerade wenn der Arbeitgeber außergerichtlich eine relativ geringe Abfindung anbietet und das Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegt, lohnt sich der Weg zum Arbeitsgericht.

Tipp: Der Weg zum Anwalt lohnt sich immer, da eine umfassende Beratung wegen der Komplexität der Materie unumgänglich ist.