Neuwagen: fehlendes Sicherheitsgefühl begründet Mangel

Der Kläger erwarb Anfang 2008 einen Neuwagen bei dem beklagten Autohersteller, an dem er gleich zu Beginn diverse Mängel rügte und das Auto mehrfach in die Werkstatt bringen musste. 22 Reparaturversuche ließ der Mann über sich ergehen, bevor er vom Kaufvertrag zurücktrat und den Kaufpreis zurückverlangte. Zuletzt trat noch ein weiterer
Mangel auf: im Bereich der Vorderradaufhängung trat unregelmäßig aber
wiederkehrend ein klapperndes Geräusch auf.

Das OLG Frankfurt gab dem Kläger Recht und verurteilte den Autohersteller zur Erstattung des Kaufpreises (Urt. v. 28.2.2013, Az. 3 U 18/12). Ein eingeholtes
Sachverständigengutachten habe verdeutliche, dass der zuletzt aufgetretene
Mangel allein bereits einen Rücktritt rechtfertige, da durch das Klappern im
Bereich der Vorderradaufhängung ein Gefühl der Unsicherheit bei den
(Mit-)Fahrern auftrete. Ein Fahrzeug, in dem sich die Insassen nicht sicher
fühlen, ist nach Auffassung des OLG mangelhaft, da sich die Erheblichkeit des
Mangels aus seiner subjektiven Bedeutung ergebe.

Der Käufer müsse sich allerdings eine Nutzungsentschädigung für die von ihm gefahrenen Kilometer auf den zu erstattenden Kaufpreis anrechnen lassen.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

Kanzlei Schenefeld

Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969

Email schenefeld[at]vboe.de

Kanzlei Altona

Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg

Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846

www.vboe.de

vboe.de

www.facebook.com/vonbergnerundoezkan