Neuwagen: zu hoher Kraftstoffverbrauch ist Rücktrittsgrund

Ein Mann wollte den Kaufvertrag  über einen Neuwagen annullieren, weil der Benzinverbrauch mehr als zehn Prozent  höher war als in dem Verkaufsprospekt angegeben. Der Verkäufer war damit nicht einverstanden, woraufhin der Käufer klagte.

Das OLG Hamm schloss sich der Ansicht des Klägers an (Urt. v. 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12). Dem Fahrzeug fehle eine Beschaffenheit, die der Käufer hätte erwarten dürfen. Zwar sei bekannt, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte abhängig seien von diversen äußeren Einflüssen und der individuellen Fahrweise. Trotzdem könne erwartet werden, dass die im Prospekt angegebenen Werte zumindest unter Testbedingungen reproduzierbar seien; ein Gutachter bestätigte jedoch, dass dies bei dem getesteten Fahrzeug nicht der Fall sei.

Der Händler wurde verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgeltes für die bereits gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

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