Niedersachsen: Fahrer der Sozialministerin klagt gegen Versetzung

Der persönliche Fahrer der niedersächsischen Sozialministerin war gegen seinen Willen in den zentralen Fahrdienst versetzt worden und hatte dagegen geklagt. Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover haben sich die Parteien jetzt geeinigt. Dazu der Originaltext der Presserklärung:

In dem Verfahren des ehemaligen persönlichen Fahrers der Sozialministerin gegen das Land Niedersachsen haben die Parteien im Verhandlungstermin vor der 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts am 13.07.2012 einen Vergleich geschlossen. Danach bleibt es bei der Versetzung zum Zentralen Fahrdienst bei der Zentralen Polizeidirektion. Im Gegenzug behält der Kläger die bisher gezahlte höhere Vergütung als persönlicher Fahrer der Ministerin.

Der Kläger war seit Oktober 2003 als ständiger Fahrer der Ministerin beschäftigt. Im Mai 2011 wurde er gegen seinen Willen zum zentralen Fahrdienst versetzt, weil die Ministerin das Vertrauensverhältnis als gestört ansah. Dagegen setzte der Arbeitnehmer sich mit seiner Klage zur Wehr. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Hannover der Klage stattgeben und die Versetzung für unwirksam erklärt.

In der Berufungsinstanz verständigten die Parteien sich jetzt auf einen Vergleich.

Mitgeteilt von:

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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