Handels- und Gesellschaftrecht

gesellschaftsrecht

Ein Unternehmen zu gründen und zu führen ist aus verschiedenen Gründen sehr anspruchsvoll: zunächst sollte der Inhaber über gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, darüber hinaus ist ein ganzes Paket gesellschaftsrechtlicher Aspekte und Vorschriften zu berücksichtigen, da es andernfalls zu schweren Fehlern und erheblichen wirtschaftlichen Schäden zulasten des Unternehmens kommen kann. Aus diesen Gründen und zum Schutz des Rechtsverkehrs hat der Gesetzgeber für diverse Aspekte des Gesellschaftsrechts die notarielle Form vorgeschrieben. Es ist die Aufgabe eines Notars, den Unternehmer bei Fragen zur Gründung und Führung eines Unternehmens, der Wahl der richtigen richtigen Rechtsform und allen Fragen zur Unternehmensnachfolge durch Übertragung oder Veräußerung zu beraten. Der Notar beurkundet die Umwandlungsbeschlüsse von Unternehmen und führt bei den Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften Protokoll. Er ist zudem zuständig für registerrechtliche Fragen.

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