Personalgespräch per Handy mitgeschnitten: fristlose Kündigung wirksam

Eine Verlagsangestellte beschuldigte in einem Personalgespräch mehrere Kollegen des Mobbings und der sexuellen Belästigung. Anschließend versandte sie eine Email in der sie mitteilte, an die Öffentlichkeit gehen zu wollen und zudem das Personalgespräch per Handy mitgeschnitten zu haben.

Der Arbeitgeber kündigte der Angestellten daraufhin fristlos, worauf diese Kündigungsschutzklage erhob. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt in zweiter Instanz entschieden, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.

Nach Ansicht der Richter stellte es bereits einen erheblichen Vertrauensverstoß dar, zu einem Personalgespräch ein aufnahmebereites Tonbandgerät mitzuführen. Ungleich schwerer wiege aber noch die anschließende Drohung der Arbeitnehmerin, das aufgezeichnete Gespräch Dritten zugänglich zu machen. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört worden.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012, Az: 5 Sa 687/11