Scheidung – was tun? Die häufigsten Fragen zur Scheidung (FAQ)

Fragen zur Scheidung ■ Trennung ■ Rechtsanwalt ■ Familienrecht

Spezialist für Scheidung

Das Hanseatische Oberlandesgericht

Fragen zur Scheidung: was bedeutet Trennung?

Die Eheleute leben nach deutschem Recht voneinander getrennt, wenn sie die häusliche Lebensgemeinschaft aufgehoben haben und wenigstens einer der Ehegatten keine Bereitschaft mehr zeigt, die eheliche Lebensgemeinschaft noch fortzusetzen. Eine wenigstens einjährige Trennung ist die Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrages sofern keine besonderen Umstände vorliegen (Härtefall).

In den meisten Fällen wird die Trennung räumlich vollzogen, d.h., dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Allerdings ist auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung denkbar. Die Trennung von Tisch und Bett setzt dann voraus, dass sich die Eheleute nicht mehr bewirtschaften und bekochen und auch keine intimen Kontakte mehr pflegen.

Fragen zur Scheidung

Die Eheleute müssen getrennt gelebt haben, bevor sie die Scheidung beantragen können

Fragen zur Scheidung: was muss ich bei der Trennung beachten?

Eine Trennung stellt für die Eheleute häufig ein einschneidendes Ereignis dar. In vielen Fällen haben die Betroffenen zunächst keinen klaren Kopf, um sich über rechtliche Belange Gedanken zu machen. Dennoch sollten einige wichtige Punkte möglichst schnell bedacht werden. Aus unserer anwaltlichen Erfahrung können vor allem die folgenden Punkte klärungsbedürftig sein:

Im Falle der Trennung haben viele Eheleute zunächst nicht die Ruhe, um sich über die tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen Gedanken zu machen. Dessen unbeschadet gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die möglichst umgehend geklärt werden sollten. Dabei handelt es sich vor allem um die nachfolgenden Überlegungen:

-Muss ggf. eine Antrag auf Gewaltschutzantrag veranlasst werden, insbesondere im Falle häuslicher Gewalt?

-Wie sieht es mit Unterhaltsfragen aus. Gibt es Bedarf für den Ehegatten oder die gemeinsamen Kinder? Wie können solche Unterhaltsansprüche schnellstmöglich durchgesetzt werden?

-Muss ich selbst Unterhalt zahlen, wenn ja, wie kann ich entsprechende Unterhaltsverpflichtungen evtl. kurzfristig anerkennen?

-Gibt es hinsichtlich der gemeinsamen Ehewohnung Regelungsbedarf (Wohnungszuweisung)?

-Müssen zeitnah Regelungen im Hinblick auf Umgang und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder getroffen werden?

-Wie sieht es mit bestehenden Lebensversicherungen aus? Müssen evtl. die  Bezugsberechtigungen abgeändert werden

-Muss ich ggf. die Steuerklasse wechseln, und wenn ja, wann?

-Was ist mit sonstigen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung, Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz)? Was kann weiterlaufen, was muss gekündigt werden?

-Gibt es evtl. Kontovollmachten die widerrufen werden müssten?

Sofern hinsichtlich dieser oder weiterer klärungsbedürftiger Punkte Unklarheiten bestehen sollte, schalten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen besser kurzfristig einen Spezialisten für Familienrecht ein. Oft lassen sich einmal entstandene Rechtsnachteile später nicht mehr korrigieren.

Scheidungsanwalt

Schon bei der Trennung müssen Weichen gestellt werden

Fragen zur Scheidung: wer muss bei der Trennung ausziehen?

Grundsätzlich niemand. Die Trennung von Tisch und Bett, die Voraussetzung für eine spätere Scheidung ist,  können die Eheleute nämlich auch in der gemeinsamen Ehewohnung vollziehen. Die Ehegatten müssen dann praktisch getrennte Haushalte führen, d.h., dass sie getrennte Schlafzimmer haben und sich nicht mehr gegenseitig bekochen. Eine räumliche Trennung ist folglich keine zwingende Voraussetzung, auch wenn sie in der Regel ein stärkeres Indiz für den Trennungswillen der Parteien darstellt und später auch Beweiserleichterungen mit sich bringt.

Wenn ein weiteres Zusammenleben in der Ehewohnung nicht möglich ist, dann kann eine Partei beim Familiengericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Allerdings müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, damit das Gericht einen Ehegatten aus der Wohnung weist. Häufige Fälle sind die von häuslicher Gewalt, eine Wohnungszuweisung kann dann auch im Rahmen eines sogenannten Gewaltschutzantrages kurzfristig erreicht werden.

Familiengericht St.Georg

Die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden

Fragen zur Scheidung: beendet ein Versöhnungsversuch die Trennung?

Nicht unbedingt. Unternehmen die Ehegatten während ihrer Trennungsphase einen Versuch der Versöhnung, dann muss dies nicht automatisch zur Beendigung der Trennung führen. Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, die letztlich der Familienrichter zu beurteilen hat. Je länger der Versöhnungsversuch dauert, desto eher wird man von einem Willen der Eheleute ausgehen können, die eheliche Lebensgemeinschaft doch fortzusetzen. Die Familiengerichte ziehen die zeitliche Grenze in der Regel bei einem Zeitraum von zwei Monaten. Auch mehrere kurze und erfolglose Versöhnungsversuche können daher unschädlich sein.

Menschen

Versöhnungsversuche beenden die Trennung nicht zwangsläufig

Fragen zur Scheidung: wann kann ich die Scheidung beantragen?

Nach deutschem Recht kann die Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip). Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Eheleute ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben. Eine Ausnahme sind sogenannte Härtefallscheidungen. Es müssen dafür besondere Umstände vorliegen, die einer Partei das Festhalten an der Ehe und das Abwarten des ansonsten obligatorischen Trennungsjahres unzumutbar machen (z.B. schwere Fälle von Drogenmissbrauch, Alkoholismus, Gewalt oder Ehebruch).

Je nach den Gepflogenheiten des zuständigen Familiengerichts kann der Scheidungsantrag auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, in der Regel aber nicht mehr als ein oder zwei Monate vorher. Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden, nicht von der Partei selbst.

Spezialist für Familienrecht in Hamburg

Der Scheidungsantrag kann nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden

Fragen zur Scheidung: muss mein Ehegatte der Scheidung zustimmen?

Im deutschen Scheidungsrecht gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Wenn die Ehegatten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr getrennt voneinander gelebt haben, dann geht der Gesetzgeber von der Zerrüttung der Ehe aus, diese gilt dann als gescheitert. Einer der Eheleute kann daher die Scheidung verlangen, es sei denn es ist zu erwarten, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden kann. Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen, hat er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, kann er auch einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Lehnt ein Ehegatte die Scheidung ab, dann kann das Gericht bei Vorliegen des Scheidungsvoraussetzungen trotzdem die Scheidung aussprechen. Die Zustimmung des Ehegatten ist somit keine Scheidungsvoraussetzung.

Familiengericht Altona

Die Scheidung hängt nicht von der Zustimmung des Ehepartners ab

Fragen zur Scheidung: wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Erfahrungsgemäß müssen die Eheleute mit einem zeitlichen Rahmen von 6-12 Monaten rechnen. Wirken beide Eheleute mit, dann ist dies die beste Voraussetzung für ein schnelles Verfahren.

Der sogenannte Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften) nimmt in der Regel die meiste Zeit in Anspruch. Dabei handelt es sich um die einzige Folgesache der Scheidung, die das Gericht von Amts wegen durchzuführen hat. Hin und wieder bedarf es des Versorgungsausgleichs jedoch nicht, vor allem dann, wenn die Eheleute diesen durch Ehevertrag ausgeschlossen haben, oder wenn ein ausländisches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt, welches keinen Versorgungsausgleich vorsieht. Scheidungsverfahren ohne Versorgungsausgleich werden deutlich schneller abgeschlossen.

Landgericht Hamburg

Das Ziviljustizgebäude Hamburg

Fragen zur Scheidung: brauche ich einen Anwalt?

Ja. Jedenfalls dann, wenn ich einen eigenen Scheidungsantrag stellen möchte. Insoweit besteht nämlich Anwaltszwang, d.h., dass nur ein Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen kann. Der Gesetzgeber beabsichtigt hier, dass die Eheleute nicht vorschnell und aus der Emotion heraus Scheidungsanträge stellen, sondern sich zuvor von einem Rechtsanwalt über die Folgen der Scheidung aufgeklärt werden.

Wenigstens einer der Ehegatten muss insoweit anwaltlich vertreten sein, damit das Scheidungsverfahren in die Wege geleitet werden kann. Der andere Ehepartner braucht nicht zwingend einen Anwalt, er kann dem Scheidungsantrag des anderen schlicht zustimmen. Nimmt dieser seinen Scheidungsantrag jedoch zurück, etwa in der mündlichen Verhandlung, dann wird die Ehe auch nicht geschieden. Wer sicher gehen will, sollte deshalb einen Anwalt beauftragen und einen eigenen Scheidungsantrag stellen.

Scheidungsanwalt

Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt gestellt werden

Fragen zur Scheidung: was kostet mich die Scheidung?

Die Kosten der Scheidung setzen sich aus den Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Die Höhe beider Positionen richtet sich maßgeblich nach dem sogenannten Gegenstandswert (auch Streitwert). Dieser wiederum bestimmt sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Verdient beispielsweise der Ehemann 2.500 Euro netto und die Ehefrau 1.500 Euro, dann beliefe sich der Gegenstandswert auf 12.000 Euro. Der Gegenstandswert ist maßgeblich für die dann anfallenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Bei einem Gegenstandswert von 12.000 Euro würden sich die Gesamtverfahrenskosten nach den derzeit geltenden Gebührenordnungen beispielsweise auf rund 4.500,00 belaufen. Je höher der Verdienst der Eheleute, desto teurer ist folglich auch die Scheidung. Geringverdiener können einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) haben. Der Staat übernimmt die Verfahrenskosten dann ganz oder zum teil.

Scheidungskosten

Die Kosten der Scheidung hängen vom Einkommen der Eheleute ab

Fragen zur Scheidung: was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Der Terminus „einvernehmliche Scheidung“ ist kein Rechtsbegriff. Allgemein versteht man darunter ein Scheidungsverfahren, welches die Eheleute ohne Streit über die Bühne bringen. Neben der Scheidung werden dabei in aller Regel keine Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) mit entschieden, weil sich die Eheleute diesbezüglich einig sind oder vor der Scheidung einer außergerichtliche Regelung getroffen haben (Scheidungsfolgenvereinbarung). Häufig nimmt nur einer der Eheleute einen Anwalt, der andere stimmt des Scheidungsantrag dann zu. Der Vorteil einer solchen „einvernehmlichen Scheidung“ liegt darin, dass die Verfahrenskosten geringer sind und das Verfahren schneller abgeschlossen werden kann.

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung läuft ohne Streitereien ab

Fragen zur Scheidung: was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Im Falle der Trennung und Scheidung müssen sich die Eheleute auch finanziell auseinandersetzen. Dies gilt auch und insbesondere für gemeinsame Eigentumswohnungen oder Hausgrundstücke. Zwar steht nirgendwo geschrieben, dass geschiedene Eheleute nicht auch weiterhin gemeinsam eine Immobilie besitzen dürfen, in der Realität wird man diese Konstellation jedoch nur selten antreffen.

Im Rahmen eines durchzuführenden Verfahrens über den Zugewinnausgleich sind gemeinsame Immobilien nur wertmäßig betroffen. Wie mit der Immobilie verfahren wird, steht den Parteien offen. Im gemeinsamen Konsens ist denkbar, dass einer der Ehegatten die Immobilie übernimmt, also im Grundbuch als Alleineigentümer eingetragen wird und dafür evt. bestehende Belastungen übernimmt. Übersteigt der Immobilienwert die offenen Belastungen, muss ggf. noch ein Wertausgleich an den anderen gezahlt werden. Deutlich häufiger wählen die Parteien dagegen den Weg der Veräußerung. Ein nach Abzug der Belastungen verbleibender Mehrwert kann dann zwischen den Parteien geteilt werden. Gerade in den Zeiten ständig steigender Immobilienpreise ist dieser Weg für die Eheleute oft lukrativ.

Finden die Eheleute keinen Konsens für eine der vorstehenden Lösungen, dann bleibt in aller Regel nur die Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung). Dies ist zumeist der schlechteste Weg, da finanzielle Einbußen hinzunehmen sind.

Haus bei Scheidung

Die gemeinsame Immobilie ist eine weitere Baustelle im Falle der Scheidung

Fragen zur Scheidung: hafte ich für die Schulden meines Ehegatten?

Nein. Schulden sind und bleiben persönlich, das Scheidungsverfahren ändert daran nichts. Nur gemeinsame Verbindlichkeiten, z.B. aus einem gemeinsamen Kredit oder Darlehen, müssen natürlich auch gemeinsam abgetragen werden. Denkbar ist auch, dass sich ein Ehepartner für eine Schuld seines Gatten verbürgt hat.

Die Gläubiger (Bank im Falle eines Darlehens) halten sich auch bei gemeinsamen Schulden der Eheleute in aller Regel an denjenigen, der finanziell besser dar steht. Dieser kann sich dann im Rahmen des sogenannten Schuldnerinnenausgleichs die Hälfte von dem zurückhohlen, was er an den Gläubiger auf die gemeinsame Schuld gezahlt hat. Hat der Ehegatte kein Vermögen oder eigene Einkünfte, dann ist dieser Regressanspruch natürlich nicht viel wert.

Scheidung Schulden

Keine generelle Haftung für Schulden des Ehegatten

Fragen zur Scheidung: was passiert mit den gemeinsamen Kindern?

Wenn sich Eheleute mit gemeinsamen Kindern trennen, da kann es Regelungsbedarf im Hinblick auf das Sorgerecht oder den Umgang geben. Leider gelingt es den Eheleuten häufig nicht, ihre persönlichen Differenzen bei den Belangen der Kinder auszublenden. Konkreter ausgedrückt: die Eltern tragen ihre Streitigkeiten auf den Rücken ihrer Kinder aus. Dass dies der denkbar schlechteste Weg ist, braucht nicht weiter erörtert zu werden.

Im Idealfall sind sich die Eltern einig, dass Gericht befasst sich dann vom Amts wegen nicht mit Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts. Hält eine Partei dagegen eine Regelung für erforderlich, muss sie einen entsprechende Antrag stellen. Das Gericht entscheidet dann über die entsprechende Folgesache mit. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Kindeswohl, da Richter dieses auch nicht immer selbst ermitteln können, wird in aller Regel ein Sachverständiger hinzugezogen.

Rechtsanwalt Kindschaftssachen

Kindschaftssachen: Sorgerecht und Umgangsrecht

Fragen zur Scheidung: was sind Folgesachen?

Folgesachen sind rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Scheidung klärungsbedürftig sein können. Dabei geht es insbesondere um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Kindschaftssachen (Sorgerecht und Umgangsrecht). Von Amts wegen führt das Gericht bei einer Scheidung nur eine einzige Folgesache durch, und zwar den Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Teilung der Rentenanwartschaften, die die Eheleute während der Ehezeit erworben haben. Über alle anderen Folgesache entscheidet das Gericht nur, wenn eine Partei dies beantragt hat.

Rechtsanwalt für Umgangsrecht

Über Folgesachen entscheidet das Gericht nur auf Antrag

Fragen zur Scheidung: wann muss ich die Steuerklasse wechseln?

Grundsätzlich gilt: In dem Steuerjahr, in dem sich die Eheleute getrennt haben, kann die steuerliche Veranlagung noch gemeinsam erfolgen. In dem darauffolgenden Jahr muss dann getrennt veranlagt werden. In der Praxis erlebt man es immer wieder, dass die Eheleute trotz jahrelanger Trennung weiterhin gemeinsam veranlagen. Dies kann problematisch werden und zu erheblichen Nachveranlagungen führen.

Grundsätzlich sollte im Einzelfall ein Steuerberater befragt werden, ob eine Steuerklassenwechsel möglicherweise schon im Jahr der Trennung Vorteile bringt.

Anwalt Steuerklasse

Auch die Steuerklasse muss im Fall der Scheidung gewechselt werden

Fragen zur Scheidung: wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens aus eigenen Mitteln zu bestreiten, der hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe). Je nach Einkommenshöhe zahlt der Staat die anfallenden Rechtsanwaltkosten und Gerichtskosten oder verauslagt diese (Ratenzahlungsverpfichtung). Allerdings muss auch vorhandenes Vermögen unter Umständen für die Verfahrenskosten eingesetzt werden. Ein Rechtsanwalt prüft, ob die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe vorliegen und stellt einen entsprechenden Antrag im Rahmen des Scheidungsverfahrens.

 

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Ali Özkan – Fachanwalt für Familienrecht – Tel. 040-85503690

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