Schlägerei vor Betriebsgelände: fristlose Kündigung gerechtfertigt

Eine Schlägerei zwischen zwei Arbeitskollegen auf dem Heimweg von der Arbeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, das entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 06.11.2012 – 11 Sa 412/12). Eine vorherige Abmahnung sei bei einer exzessiven Auseinandersetzung vor dem Betriebsgelände nicht notwendig.

In dem entschiedenen Fall haben sich zwei Kollegen direkt vor dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers geschlagen; hierbei kam es zu erheblichen Verletzungen. Laut Zeugen war die Schlägerei bereits geplant und schon Gesprächsstoff im Unternehmen gewesen. Einer der Männer hatte dem anderen angekündigt, ihn nach Schichtschluss zu verprügeln. Der Mann wurde daraufhin fristlos entlassen, hiergegen erhob er Klage.

Das Gericht entsprach nicht seiner Auffassung, es erklärte die Kündigung für wirksam. So könnten Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern auch ohne vorherige Abmahnung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Denn ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen stelle eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seiner Kollegen dar.

Darüber hinaus habe der Arbeitgeber ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch Auseinandersetzungen zwischen den Mitarbeitern beeinträchtigt werde oder dass Angestellte gar wegen ihrer Verletzungen ausfallen.

Rechtsanwalt Nils von Bergner

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

Rechtsberatung in Schenefeld, Altona, Quickborn und Barmbek

Kanzlei Quickborn
Kieler Straße 89a
25451 Quickborn

Fon 04106 / 7972734
Fax 04106 / 7976508

Kanzlei Schenefeld

Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969

Email info@vboe.de

Kanzlei Altona

Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg

Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846