Schlechtes Zeugnis: Anspruch auf Schadensersatz?

Gerade wenn die Parteien eines Arbeitsverhältnisses in Unfrieden auseinandergegangen sind, geben Arbeitgebern den Arbeitnehmern gerne noch einige “Nettigkeiten” in Form des Zeugnisses mit. Dies kann jedoch problematisch und unter Umständen sogar teuer werden, wenn nämlich der Zeugnisinhalt und insbesondere die Beurteilung des Arbeitnehmers nicht den Tatsachen entsprechen.

Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit dem entsprechenden Zeugnis bei einem neuen Arbeitgeber und wird er dort wegen des Zeugnisinhalts nicht angenommen, dann kann dies Schadensersatzansprüche gegen den alten Arbeitgeber auslösen. So jedenfalls hat das Arbeitsgericht Bremen (1 Ca 1309/10) entschieden. In dem betreffenden Verfahren konnte der Arbeitnehmer nachweisen, dass ihn das andere Unternehmen aufgrund des schlechten und falschen Zeugnisses abgelehnt hatte. Der alte Arbeitgeber war zuvor sogar gerichtlich dazu verurteilt worden, das falsche Zeugnis zu korrigieren, hatte dies aber nicht getan.

Arbeitgeber sollten sich deshalb immer überlegen, ob es sich lohnt, den Arbeitnehmern im Rahmen der Zeugniserteilung “faule Eier” ins Nest zu legen. Die sich daran anschließenden Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel überflüssig und zeitraubend. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, können solche “Gemeinheiten” zudem zum Bumerang werden.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

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