Social Media: wie regele ich meinen digitalen Nachlass?

In Zeiten der Sozialen Netzwerke geben die Menschen immer mehr persönliche Daten preis, diese bleiben in aller Regel auch über den Tod der Betroffenen gespeichert. Man spricht in diesen Fällen von digitalem Nachlass. Immer häufiger stellen sich Internetnutzer daher die Frage, welche Rechte die Erben im Falles des Todes geltend machen können und ob es sinnvoll ist, schon zu Lebzeiten Regelungen zum digitalen Nachlass zu treffen.

Im Falle des Todes kommt es zu einer Gesamtrechtsnachfolge (sogenannte Universalsukzession), d.h., dass sämtliche Rechte des Erblassers auf den oder die Erben übergeht. Erben haben daher im Grundsatz die Möglichkeit, Daten bei den sozialen Netzwerken im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu löschen. In der Praxis gestaltet sich das indes oft schwierig, da viele Anbieter bei der Löschung von Daten komplizierte Prozedere vorsehen. Zudem wird sich ein Erbe auch immer die Frage stellen müssen, was eigentlich dem Willen des Erblassers entsprochen hätte, eine Löschung oder ein Verbleib bestimmter Daten?

Vor diesem Hintergrund kann es durchaus sinnvoll sein, sich zu Lebzeiten entsprechende Gedanken zu machen. Es ist ohne weiteres möglich, in einem Testament seinen Willen im Hinblick auf den digitalen Nachlass zu formulieren und ggf. auch Anweisungen für die Erben zu treffen.