Sorgerecht: Bei Einvernehmen kein Anspruch auf Anwaltsbeiordnung

Nach Auffassung des OLG Celle (13.01.2012, Az: 10 WF 8/12) haben die Parteien in einem Sorgerechtsverfahren keinen Anspruch auf die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, wenn die geplante Sorgerechtsänderung von Anfang an einvernehmlich war. Es soll dann nämlich an der erforderlichen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage fehlen.

Leider eine weitere Entscheidung, die die Rechte der Betroffenen im familienrechtlichen Verfahren schwächt. Sorgerechtsverfahren sind häufig kompliziert und immer mit erheblichen Folgen für die Betroffenen verbunden. Hier sollte meines Erachtens gar nicht erst damit angefangen werden, das Recht auf anwaltliche Beiordnung zu Gunsten der Staatskasse auszuhölen.

Avukat / Rechtsanwalt Ali Özkan
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