Strengere Regeln für Werkverträge gefordert

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Lohndumping, Arbeiter 2. Klasse und die Umgehung von Tarifverträgen lassen Rufe nach besserer Bekämpfung der verdeckten Leiharbeit lauter werden.
Im Fokus sind dabei insbesondere Werkvertrag-Lösungen:

Die Partei Die Linke hat einen Antrag (BT-Drs. 18/4839 – PDF, 124 KB) eingereicht, der am 21.05.2015 im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Die Beweggründe der Abgeordneten sind, dass der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen die Belegschaften spalte und Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse würden. Tarifverträge würden systematisch unterlaufen und Leiharbeitskräfte dazu missbraucht, eine “Billiglohn-Linie” im Betrieb zu installieren.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll so geändert werden, dass das Prinzip “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” ab dem ersten Arbeitstag gilt. Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Leiharbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von 10% ihres Bruttolohnes erhalten. Auch soll der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten werden. Ferner fordern die Linken einen eigenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsbeschäftigung. Darin soll unter anderem festgeschrieben werden, dass “Vermutungstatbestände” eingeführt werden, bei deren Vorliegen von illegaler Arbeitnehmerüberlassung auszugehen ist. Bei der Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen soll ferner ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, damit die dort eingesetzten Arbeitnehmer nicht niedriger entlohnt werden können als zuvor im Einsatzbetrieb. In einem dritten Komplex fordert die Linke schließlich eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes.“