Geld versteckt: Verdachtskündigung eines Bank-Mitarbeiters rechtswidrig

Der Kläger arbeitet seit 1982 bei der Beklagten, einer Hamburgischen Bank. Er war zuletzt augfgrund einer Arbeitnehmerüberlassung bei einem Tochterunternehmen der Bank eingesetzt und dort als Packer im Bereich des Cash-Centers tätig. Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit ist der Kläger tarifvertraglich ordentlich unkündbar. Zu den den Aufgaben des Klägers gehörte es, von einem Kommissionierer vorgezählte Bargeldbeträge gegenzuzählen und sodann in sogenannte …