Unfall mit Firmenwagen verursacht: fristlose Kündigung rechtmäßig?

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Der Führerschein und das Arbeitsverhältnis sind oft schicksalhaft miteinander verbunden. Sogenannten Berufsfahrern (Taxifahrer, Busfahrer etc.) droht immer auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn sie ein Fahrverbot kassieren oder sogar die Fahrerlaubnis verlieren. Wie sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt gegen Verkehrsregeln verstößt und einen Unfall verursacht, reicht das für eine Kündigung durch den Arbeitgeber? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein beschäftigen.

Im vorliegenden Sachverhalt ging es sich um einen Arbeitnehmer, der bei einem ambulanten Pflegedienst arbeitete. Der Arbeitnehmer hatte auf einer Dienstfahrt mit dem Dienstfahrzeug den Straßenverkehr gemäß § 315c Abs. 1 Ziff. 2a) StGB gefährdet, indem er die Vorfahrtregeln missachtete und dadurch einen Unfall herbeiführte. Aus diesem Grund wurde der Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Dagegen erhob er eine Kündigungsschutzklage und hatte nun Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil v. 8.10.2015; Az.: 5 Sa 176/15).

LAG: Interessenabwägung spricht für den Arbeitnehmer

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts könne die Missachtung von Straßenverkehrsregeln und die daraus folgende Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) auf einer Dienstfahrt zwar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Dies gelte neben Berufskraftfahrern insbesondere auch für Arbeitnehmer, die ihre Haupttätigkeit nicht ohne Firmenfahrzeuge ausüben könnten. Es müsse jedoch in jedem Fall eine Interessenabwägung erfolgen, bei der alle schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgewogen werden.
Im vorliegenden Fall ging die Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus.

Der vorliegende Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass Arbeitnehmer, die beruflich viel im Straßenverkehr unterwegs sind, besonders gewissenhaft fahren sollten. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gefährden sie nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Job und somit die eigene wirtschaftliche Existenz.