Väter bekommen Umgangsrecht auch gegen den Willen der Mutter

Bisher konnte der biologische Vater nur dann Kontakt zu seinem Kind gegen den Willen der Mutter erzwingen, wenn er schon eine persönliche Beziehung zu seinem Nachkommen hat. In Zukunft soll für eine Kontaktaufnahme aber entscheidend sein, ob der Kontakt dem Kindeswohl dient. Weiterhin soll hinterfragt werden, ob der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernehmen will.

Soweit die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der als sog. rechtlicher Vater des Kindes qualifiziert wird, sollen die biologischen Väter ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.

Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag letzte Woche einstimmig verabschiedet.

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Familienrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)