Vaterschaftsrecht: biologische Väter müssen rechtliche Nachteile hinnehmen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von zwei deutschen Klägern abgewiesen, die sich gegen die in Deutschand geltende Gesetzeslage gewehrt hatten, wonach biologische Väter kein Recht auf Vaterschaftsfeststellung haben, wenn die Mutter mit einem Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

Nach Ansicht der Richter verstößt die deutsche Regelung, die der rechtlichen und sozialen Familie den Vorzug gegenüber dem biologischen Erzeuger einräumt, nicht gegen höherangiges Recht. Dem nationalen Gesetzgeber stehe insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, von dem der deutsche Gesetzgeber in zulässiger Weise Gebrauch gemacht habe.

Zuletzt hatte der EGMR einige Entscheidungen gefällt, die die Recht der leiblichen Väter gestärkt hatten.

Quelle: EGMR, 22.03.2012, Beschwerdenummern 45071/09 und 23338/09

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