Verkehrsgerichtstag: keine Fahrerlaubnis für Kranke und Alte?

Auf dem 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde unter anderem darüber debatiert, wie die Verkehrseignung von kranken und alten Verkehrsteilnehmern zukünftig effektiver überprüft werden kann. Auslöser war die zunhemende Anzahl schwerer Verkehrsunfälle, bei denen die Verursacher gesundheitlich nicht mehr in der Lage waren, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.

Die Experten sprachen sich dafür aus, die gesetzlichen Möglichkeiten der nachträglichen Eingungskontrolle zu erweitern, etwa durch eine Pflicht älterer Verkehrsteilnehmer, sich alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen. Bislang werden die Behörden in aller Regel erst dann tätig, wenn es konkrete Hinweise auf die Fahruntüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers gibt. Werden dann, beispielsweise im Rahmen einer MPU,  Eigungsmängel festgestellt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.