Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wer anlässlich eines Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet hat grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um sogenannte Bagatellverletzungen handelt, die keinen Schmerzensgeldanspruch begründen sollen.

Wie sich die Angemessenheit eines Schmerzensgeldes konkret bemisst, ist nicht gesetzlich geregelt. Im Zweifel muss hier der Richter aufgrund der Gesamtumstände entscheiden. Zu berücksichtigen sind dabei Faktoren wie Art und Umfang der Verletzungen, die Intensität der erlittenen Schmerzen sowie die Dauer des Heilungsverlaufs und der Arbeitsunfähigkeit. Auch ein mögliches Mitverschulden des Verletzten wird in der Regel zu berücksichtigen sein und den Schmerzensgeldanspruch mindern.

Bei absehbaren Dauer- oder Spätschäden kann dies den Schmerzensgeldanspruch vor allem im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung erhöhen. Manchmal sind die Geschädigten in diesen Fällen aber auch besser beraten, wenn sie sich eine spätere Nachforderung vorbehalten.

Hat ein Geschädigter schwere gesundheitliche Schäden davon getragen, dann kann ein angemessenes Schmerzensgeld oft erst nach Monaten, vielleicht nach Jahren abschließend beziffert werden. In solchen Fällen ist es vor allem wichtig, dass die Schädiger zur Zahlung angemessener Vorschüsse veranlasst werden.

Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass Versicherer vor allem im Bereich des Schmerzensgeldes oft nicht bereit sind, die erforderlichen und angemessenen Beträge zur Verfügung zu stellen. Gerade in diesen Fällen bedarf es einer zielgerichteten Betreuung durch kompetente Verkehrsrechtsanwälte.

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Rechtsanwalt Nils von Bergner
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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