Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist in der Regel  die beste und kostengünstigste Möglichkeit, die Folgen einer  Trennung bzw. einer Scheidung rechtsverbindlich regeln zu lassen.

Scheidungsfolgevereinbarungen haben im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren erhebliche Vorteile, da ohne äußere Einflußnahme beide Parteien die Regelungen aktiv treffen können.

Prinzipiell können alle Aspekte aus dem Rechtsgebiet Familienrecht in eine Scheidungsfolgenvereinbarung einfließen, insbesondere:

  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Ehegattenunterhalt

Im Rahmen einer Einigung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung besteht darüber hinaus oftmals die Möglichkeit, den familiären Frieden über die Scheidung hinaus aufrecht zu erhalten.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens geschlossen werden, üblich ist aber eher der außergerichtliche Abschluss.

Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht- und Berufsbetreuer

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

www.vboe.de

vboe.de

www.facebook.com/vonbergnerundoezkan

Kanzlei Schenefeld

Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969

Email schenefeld[at]vboe.de

Kanzlei Altona

Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg

Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846