Was tun bei Personenschäden?

Nicht jeder Personenschaden ist gravierend, glücklicher Weise bleibt es häufig bei Prellungen und Stauchungen.

Leider kommt es jedoch auch immer wieder zur schwersten Verletzungsfolgen, mit denen die Betroffenen ihr ganzes weiteres Leben zu tun haben. Derartige Unfallfolgen bedeuten in der Regel einschneidende Veränderungen für die Verletzten und ihre Familien. Es ist daher unverzichtbar, dass die betroffenen von Beginn an kompetent anwaltlich betreut werden.

Die Regulierung schwerster Personenschäden erfordert die Qualifikation und Erfahrung spezialisierter Verkehrsrechtsanwälte. Halbwissen und mangelnde Erfahrung können für die Geschädigten erhebliche Nachteile auslösen.

Insbesondere im Bereich des Haushaltsführungsschadens wird immer wieder Geld liegengelassen. Auch im Bereich der weniger dramatischen Verletzungen gibt es häufig Probleme mit den zuständigen Versicherern.

Gerade die HWS-Distorsion (Schleudertrauma) bietet viel Stoff für Auseinandersetzungen, da den Betroffenen nicht selten Simulation unterstellt wird. Auch hier ist es unverzichtbar, dass die Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatzansprüche mit qualifizierten Rechtsanwälten erörtert werden.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Regulierung Ihrer Ansprüche. Sofern eine angemessen außergerichtliche Abfindung nicht zu erreichen ist, vertreten wir Sie natürlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung.