Wozu Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser, im Rahmen seiner Nachlassplanung ein effektives Rechtsinstitut zur Durchsetzung seines letzten Willens zu installieren.

Nicht jeder Nachlass benötigt eine Testamentsvollstreckung.

Es gibt allerdings Fallgestaltungen Konstellationen, bei denen eine entsprechende Anordnung ratsam und sinnvoll ist.

Typische Anwendungsbereiche der Testamentsvollstreckung:

  • Es besteht die Befürchtung, dass es nach dem Tode des Erblassers zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommen wird. Der eingesetzte Testamentsvollstrecker kann praktisch wie ein Schiedsrichter fungieren und den Willen des Erblassers mit geeigneten Maßnahmen umsetzen.
  • Bestimmte testamentarische Auflagen Bedingungen sind durch den Testamentsvollstrecker zu überwachen bzw. umzusetzen.
  • Ein vorhandener Betrieb des Erblassers soll über längere Zeit nach dem Erbfall als Einheit zusam-mengehalten werden.
  • Einem geschäftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben soll durch den Testamentsvollstrecker sachkundige Hilfe zukommen.
  • Das sogenannte Behindertentestament.

Die Testamentsvollstreckung muss im Testament wirksam angeordnet werden.

In diesem Zusammenhang sollte eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, die hinreichend qualifiziert ist und über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügt.

Der Testamentsvollstrecker hat sodann im Rahmen der sogenannten Abwicklungsvollstreckung -die den Regelfall darstellt- den Nachlass zu verwalten und die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse, Anordnungen und Auflagen umzusetzen. Es gehört zudem zu seinen Aufgaben, die Auseinandersetzung zwischen den Erben durchzuführen und die Aufteilung des Nachlasses sicherzustellen . Schließlich hat der Testamentsvollstrecker die Erbschaftssteuererklärung abzugeben und die Steuer an das Finanzamt abzuführen.

Sofern ein Erblasser die Anordnung der Testamentsvollstreckung beabsichtigt, sollte er sich zuvor umfassend und fachmännisch über Art und Umfang der Testamentsvollstreckung informieren.

Die Rechtsanwälte Nils von Bergner und Ali Özkan haben sich im Bereich der Testamentsvollstreckung umfassend fortgebildet und erfolgreich den Fachlehrgang „Zertifizierter Testamentsvollstrecker” der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) absolviert.