Zur Haftung bei Unfall im Kreisverkehr

In Deutschland werden immer mehr Kreisverkehre eingerichtet, da die Kommunen hier offenbar ein Instrument zur Verkehrssteuerung entdeckt haben. Konsequenter Weise häufen sich auch die Unfälle im Kreisverkehr mit oft schwierigen Rechts- und Beweisfragen. Grundsätzlich haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr finden von links kommend vor den Einfahrenden Fahrzeugen Vorfahrt.

Das OLG Koblenz hat jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem das von links kommenden Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit und etwas später als das von rechts kommende in den Kreisverkehr eingefahren war. In diesem Fall, so die Richter, haftet der von links kommende allein für den Unfallschaden, da er dem von rechts kommenden die Vorfahrt genommen habe.

Quelle: OLG Koblenz, 29.11.2010, AZ: 12 U 1275/09