Zur Haftungsverteilung bei Kollision nach Spurwechsel

Ein Autofahrer wechselte an einer roten Ampel von der äußeren rechten Abbiegespur über eine Fahrbahn auf die Linksabbiegerspur. Dabei fuhr er in eine Lücke vor einem LKW, ohne Sichtkontakt mit dem Fahrer herzustellen. Das Heck des Autos ragte noch in die mittlere Spur. Das führte dazu, dass der Pkw und der Lkw beim Anfahren des Lkw’s kollidierten. Dabei entstand ein Schaden von ca. 2.500 €.

Das OLG Hamm entschied zur Haftungsverteilung, dass der Autofahrer 70 % und der Lkw-Fahrer 30 % des Schadens tragen müsse (Urteil vom 30.10.2012 – I-9 U 5/12).

Die höhere Quote für den Autofahrer rechtfertige sich dadurch, dass er den Unfall durch den Spurwechsel verursacht habe. Er haben nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Lkw-Fahrer ihn beim Einfahren in die Lücke sehen würde.

Der Lkw-Fahrer aber hätte sich vergewissern müssen, dass die Fahrbahn vor ihm frei ist. Die Lücke sei durchaus durch seinen zusätzlichen Spiegel einsehbar gewesen. Daher sei der Fahrer ebenfalls verantwortlich, jedoch nur in der geringeren Höhe von 30 %.