Bußgeld

Das Bußgeld, wobei die juristische Terminologie von „Geldbuße“ spricht, ist zu unterscheiden von der Geldstrafe sowie der Geldauflage. Bei Verkehrsverstöße, die nicht als Straftat bewertet werden, kann die zuständige Verwaltungsbehörde eine Geldbuße verhängen. Dagegen wird strafrechtlich relevantes Verhalten (im Straßenverkehr bspw.: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder unter u.U. Trunkenheitsfahrten) mit einer Geldstrafe geahndet, bei geringfügigen Straftaten kann das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.

Gesetzlich geregelt ist die Geldbuße im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dort ist u.a. die Höhe der Geldbuße normiert. Nach § 17 Abs. 1 beträgt die Geldbuße mindestens EUR 5,00 und, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“, höchstens EUR 1.000,00. Dabei werden die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen regelmäßig berücksichtigt.