Das Versicherungsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt von Bergner. Er befasst sich dabei nicht nur mit verkehrsspezifischen Versicherungsproblemen, sondern mit versicherungsrechtlichen Fallgestaltungen aller Art. Zu nennen sind hier beispielhaft die Lebensversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Kreditversicherung, private Arbeitslosenversicherung und Rechtsschutzversicherung.
Im Vordergrund stehen dabei Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis, insbesondere die Leistungsverweigerung durch den Versicherer im Einzelfall. Häufig verweigern Versicherer die Leistungen, in dem sie den Eintritt des Schadensfalles bestreiten oder sich auf Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer berufen. Auch die konkrete Schadenshöhe ist häufig streitig. In solchen Fällen sollten Sie sich frühzeitig über die Ihnen zustehenden Rechte informieren und anwaltlichen Rat suchen.