Sorgerecht
Die Mutter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat für das Kind das alleinige Sorgerecht. Sie kann aber auch gemeinsam mit dem Vater gegenüber dem Jugendamt in einer öffentlichen Urkunde erklären, die gemeinsame Sorge ausüben zu wollen. Diese Sorerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Umgangsrecht
Nichtehelichen Vätern steht ein Umgangsrecht zu, und dies ist unabhängig vom alleinigen oder gemeinsamen Sorgerecht.