Kosten

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Anwaltskosten
Zu einer fairen und ehrlichen Mandantenbetreuung gehört es, dass wir Sie frühzeitig über die voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten aufklären.

Häufig kommt es zu Beginn des Mandatsverhältnisses zu einer kurzen telefonischen Vorbesprechung. Diese berechnen wir Ihnen in der Regel nicht.

Die danach anfallenden Anwaltskosten sind für die Mandanten meistens nicht transparent. Wir bemühen uns daher, Sie möglichst umfassend über unsere Gebühren aufzuklären.

Dadurch wollen wir mögliche spätere Irritationen im Zusammenhang mit der Abrechnung vermeiden. Grundsätzlich kann man sagen, dass das anwaltliche Honorar proportional zum wirtschaftlichen Interesse des Mandanten steigt.

Haben Sie weitere Fragen zur anwaltlichen Abrechnung? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne: 040 / 85503690

Gesetzliche Vergütung nach dem RVG
Wenn nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, gilt für die Abrechnung der anwaltli-chen Tätigkeiten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bestimmte Tätigkeiten lösen bestimmte Gebührentatbestände aus, für die Höhe der Gebühren ist der sogenannte Gegenstandswert maßgeblich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen Beispielsrechnungen zu den voraussichtlich anfallenden Kosten.

Honorarvereinbarung
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten zu schließen, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht. Dies bietet sich immer dann an, wenn die gesetzliche Vergütung aufgrund bestimmter Umstände unangemessen hoch oder auch niedrig wäre.

Möglich ist beispielsweise die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist jedoch nur im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung und unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Erfolgshonorar
Von einem Erfolgshonorar spricht man, wenn der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch vom Erfolg seiner Tätigkeit abhängig macht. Der Anwalt verdient also nur, wenn er auch etwas für den Mandanten herausholt.

Das Gesetz ermöglicht die Vereinbarung von Erfolgshonoraren unter bestimmten Voraussetzungen. Sprechen Sie uns darauf an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung deckt längst nicht alle Risiken und Rechtsgebiete ab, für die Man-danten stellt dies oft ein böses Erwachen dar. Dennoch gibt es Bereiche, in denen eine Rechts-schutzversicherung dringend zu empfehlen ist. Hierzu zählen vor allem das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht.

Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten grundsätzlich selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerade bei einem Kündigungsschutzverfahren können daher erhebliche Verfahrenskosten auf die Betroffenen zukommen.

Im Verkehrsrecht können streitige Unfallverläufe oft nur dann vor Gericht gebracht werden, wenn der Kläger rechtsschutzversichert ist. Das Kostenrisiko ist angesichts drohender erheblicher Sachverständigenkosten andernfalls häufig zu hoch.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind prüfen wir für Sie, ob für das jeweilige Mandat Versicherungsschutz besteht. Ist dies der Fall, so kümmern wir uns um die Deckungszusage und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer.

Prozesskostenhilfe
Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Sofern Sie bedürftig sind und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten sowie die Gerichtkosten. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt je nach Einkommens- und Vermögenssituation mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung. Vor allem in Kündigungsschutzprozessen und Scheidungsverfahren ist die Prozesskostenhilfe oft eine erhebliche Erleichterung für die Mandanten.