Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rellingen

Sie sind auf der Suche nach qualifizierten Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in Rellingen und Umgebung? Mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen bei allen Problemen rund um Ihr Arbeitsverhältnis.

Fachanwälte für Arbeitsrecht Rellingen: Ali Özkan

Rellingen: wir helfen bei Kündigung und Abfindung

Im Bereich des Individualarbeitsrechts haben wir uns auf die Themen Kündigung und Abfindung spezialisiert. Wenn das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist, geht es für die Mandanten um besonders viel. Gerade in Zeiten von Corona spielen die soziale und wirtschaftliche Absicherung eine besondere Rolle. Wir vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren und führen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung aufgelöst werden soll. Wir können dabei auf unsere langjährige Expertise aus vielen hundert vergleichbaren Mandanten zurückgreifen.

Neben dem Kündigungsschutz bearbeiten wir natürlich auch alle weiteren relevanten Fallkonstellationen im Bereich des Individualarbeitsrechts. Hier geht vor allem um die Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen, um Abmahnungen und sonstige arbeitgeberseitige Sanktionen, um Lohn, Gehalt, Bonusvereinbarungen, Überstunden, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Teilzeit, Befristung, Elternzeit, Zeugnis und vieles mehr.

Corona: neue Herausforderungen im Arbeitsrecht

Die Coronapandemie hat auch die Arbeitswelt nachhaltig verändert. In vielen Branchen droht eine Vielzahl von Insolvenzen und Massenentlassungen. Plötzlich sind Fragen zu Kurzarbeit, Arbeitsschutz, Quarantäne und Impf- und Testpflicht allgegenwärtig. Wir lassen Sie auch in der Pandemie nicht allein. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Covid-19 und Arbeitsrecht haben.

Fachanwälte in Rellingen: kurze Wege und schnelle Termine  

Arbeitsrecht in Rellingen
Arbeitsrecht in Rellingen

Unsere Büros in Pinneberg und Schenefeld sind aus Rellingen verkehrsgünstig zu erreichen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie immer schnelle Termine. Gerade bei Kündigungen ist Eile geboten, denn die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wir geben Ihnen zudem immer eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Sie Haben Fragen? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns einfach Mo - Fr zwischen 09:00 -18:00 Uhr an oder schicken Sie uns eine Nachricht über unsere Online-Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.