Unfallregulierung

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Nach dem Eintritt eines Verkehrsunfalls ist es unverzichtbar, dass der Geschädigte zeitnah über die ihm zur Verfügung stehenden Regulierungsmöglichkeiten aufgeklärt wird.

Liegt ein Reparaturfall oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Kann der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnen? Muss der Geschädigte ein Restwertangebot des Versicherers gegen sich gelten lassen?

Dies sind nur einige von vielen drängenden Fragen, mit denen sich die Geschädigten typischerweise auseinander zu setzen haben. Auch bei den Begleitschäden ist die rechtliche Situation häufig unübersichtlich.

So kommt es beispielsweise immer wieder zu Problemen bei der Erstattung von Mietwagenkosten, da die Versicherer diese als überhöht zurückweisen.

Trotz der vorstehend erwähnten Probleme wird nach wie vor nur ein verschwindend geringer Teil der Verkehrsunfälle von Anwälten reguliert. Verzichtet der Geschädigten auf anwaltliche Hilfe besteht die Gefahr, dass er nicht alle ihm zustehenden Schadenspositionen gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durchsetzen kann.

Der Versicherer wird den Geschädigten kaum darauf hinweisen, dass ihm Schadenspositionen wie beispielsweise Wertminderung oder Nutzungsausfall zustehen. Auch berechtige Schadenspositionen werden häufig gekürzt. Die Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass die Versicherer nicht selten auf Zeit spielen, wenn sich die Geschädigten keiner anwaltlichen Hilfe bedienen.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall stellen die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten einen Teil des Schadensersatzes dar und müssen insoweit vom gegnerischen Versicherer übernommen werden.

Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte im Schadensfall und vertreten Sie gegenüber Verursacher und Haftpflichtversicherer. Wir überwachen die Schadensregulierung und legen besonderen Wert auf eine zeitnahe und vollständige Schadensrestitution, die wir mit Hilfe eines effektiven Schadensmanagements erreichen wollen.

Unser besonderes Augenmerk gilt Unfallereignissen mit Personenschäden, da diese häufig weitreichende persönliche und wirtschaftliche Konsequenzen für die Geschädigten mit sich bringen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Rechtsanwalt von Bergner auf eine langjährige Erfahrung bei der Unfallregulierung zurückblicken, durch regelmäßige Fortbildungen ist er zudem stets auf dem neuesten Stand in Gesetzgebung und Rechtsprechung.