Unfallfucht, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung?

 Erfahrene Anwälte helfen Ihnen schnell und kurzfristig

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Verkehrsdelikte sind Jedermannstraftaten. Alle Menschen die im Straßenverkehr unterwegs sind, können Fehler machen und sich dann dem Vorwurf eines strafbaren Handelns ausgesetzt sehen. Das leichte Anfahren eines anderen Autos beim Ausparken,  das berühmte Bier zu viel, das unachtsame Auffahren auf den Vordermann.

Oft sind es nur kleine Unaufmerksamkeiten, die große Konsequenzen nach sich ziehen. Ehe man es sich versieht, bekommt man Besuch von der Polizei und Post von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Obwohl man sich vorher nie etwas hat zu schulden kommen lassen, fühlt man sich plötzlich wie ein Schwerverbrecher. Und die Folgen können erheblich sein, es drohen Geld- und Haftstrafen, der Führerschein ist in Gefahr.

Was einmal gesagt wurde landet in der Regel auch in der Ermittlungsakte und ist später nicht mehr zu korrigieren

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Wenn Sie im Straßenverkehr straffällig werden, bedroht dies immer ihre Fahrerlaubnis. Gerade für Menschen, die beruflich auf den Füherschein angewiesen sind, ist die richtige Vorgehensweise daher extrem wichtig. Handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt. Konsultieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, bevor Sie sich gegenüber der Polizei äußern. Was einmal gesagt wurde landet in der Regel auch in der Ermittlungsakte und ist später nicht mehr zu korrigieren. Zudem berichten die Mandanten immer wieder, dass sie bestimmte Dinge gar nicht so gesagt haben, wie sie dann in der Akte stehen. Es ist daher immer besser, zunächst über einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen und dann zu entscheiden, ob und wie man sich zu den Vorwürfen äußern will.

Wir helfen Ihnen schnell bei Problemen im Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Erdal Kalyoncuoglu
Spezialist im Verkehrsrecht

Wir sind Ihre Kanzlei für Verkehrsstrafrecht im Kreis Pinneberg und Umgebung. Seit Jahren beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig mit Straftaten rund um den Straßenverkehr. Mit unseren Kanzleien in Pinneberg, Quickborn, Uetersen, Wedel und Schenefeld sind wir überall im Kreis vertreten und jederzeit gut erreichbar. In einem Erstgespräch geben wir Ihnen eine Einschätzung zum Verfahrensablauf und den drohenden Konsequenzen. Wir begleiten Sie im Vorverfahren und prüfen Einstellungsmöglichkeiten. Wir vertreten Sie in der Hauptverhandlung und prüfen die Einlegung von Rechtsmitteln. Im Fokus unserer Tätigkeit steht dabei auch immer ihre Fahrerlaubnis, wenn Fahrverbot oder Führerscheinentzug drohen. Vor Beginn unserer Tätigkeit klären wir Sie transparent über die anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung auf.

Erfahrene Verkehrsrechtler beraten und vertreten Sie

Rechtsanwalt Nils von Bergner ist seit 12 Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Erdal Kalyoncuoglu beschäftigt sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit Verkehrsstrafsachen. Beide verfügen über große Erfahrung im Bereich des Verkehrsstrafrechts, sowohl im Vorverfahren, als auch vor Gericht.

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Wir garantieren Ihnen schnelle Termine.

Das sagen unsere Mandanten über uns

Sehr schnelle kompetente Beratung nach schwerem Verkehrsunfall , reibungunslose Kommunikation, Informationsaufbereitung und Austausch mit mir und der Versicherung meines Unfallgegners.
Telefonische Erreichbarkeit gut, Schriftverkehr rasend schnell. Gute Ideen und ein Händchen für die Verhandlung mit der Versicherung. Alle Ziele erreicht und das innerhalb einer sehr überschaubaren Zeit.
Ich würde Herrn von Bergner jederzeit erneut mit meinen Angelegenheiten betrauen und auch im Freundeskreis weiterempfehlen.
Also nochmal, herzlichen Dank

Susi Sommer, Google
Die Kanzlei hat mich in einem Ermittlungsverfahren nach einem Verkehrsunfall super vertreten. Danke dafür!
Ole Fürst, ausgezeichnet.org
Danke für ihre Beratung und Unterstützung. Ohne Herrn Özkan wäre ich wegen des Autounfalls pleite gegangen.
Nico Krämer, Google

Sie wollen vorab mehr erfahren? Hier ist unser FAQ zum Thema "Verkehrsstrafrecht"

Holen Sie sich professionelle Hilfe: Es drohen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis!

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts haben es die Betroffenen in erster Linie mit Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung/Tötung, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) zu tun.

Bei all diesen Delikten droht neben der eigentlichen Hauptstrafe (in der Regel Geldstrafe) als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es wird dann eine Sperrzeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt, deren Länge sich nach der Art des Delikts und der Schuld des Täters bemisst. Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, dann kann dennoch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

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